Die Nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Verzeichnisdienst "Web-Verzeichnis.net", im folgenden Web-Verzeichnis genannt, der Fruetel Media Services.
2. NutzerkreisDer Verzeichnisdienst steht allen Internetnutzern im Alter von mindestens 14 Jahren zur Verfügung. Jeder Nutzer kann über die Links "Link vorschlagen" und "Kategorie vorschlagen" Vorschläge für neue Einträge im Web-Verzeichnis einreichen.
3. Vertragsgegenstand
Über die Option "Link vorschlagen" kann ein Benutzer eine URL (Website-Adresse) zur kostenlosen Eintragung
im Web-Verzeichnis vorschlagen. Hierbei kann er eine Beschreibung der vorgeschlagenen Seite mit angeben. Ein
vorgeschlagener Link erscheint erst dann im Web-Verzeichnis, wenn eine redaktionelle Prüfung des Vorschlages
stattgefunden hat.
Änderungen der Einträge im Web-Verzeichnis sind jederzeit möglich. Hierzu klickt der Benutzer auf den zu dem
entsprechenden Eintrag gehörenden "Edit"-Link. Für das Ändern von Links gelten die gleichen Bedingungen wie
für die Neueintragung.
Der Nutzer verpflichtet sich, das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten und insbesondere keine gegen geltendes Recht verstossenden Websites für das Verzeichnis vorzuschlagen.
5. Rechte von Web-Verzeichnis.net
Web-Verzeichnis.net hat das Recht, Rubrik, Titel und Beschreibung von Einträgen zu ändern. Dies gilt
sowohl bei einem neuen Link-Vorschlag, als auch zu jedem späteren Zeitpunkt.
Web-Verzeichnis.net behält sich vor, Link-Vorschläge nicht in das Verzeichnis aufzunehmen. Dies gilt
insbesondere, in folgenden Fällen:
Web-Verzeichnis.net übernimmt keine Gewährleistung für eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Weiterhin übernimmt Web-Verzeichnis.net keinerlei Haftung für den Inhalt verlinkter Seiten. Für diesen sind die Betreiber der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Aufgrund der hohen Zahl verlinkter Seiten ist eine ständige Kontrolle deren Inhaltes nicht möglich.
7. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser
Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.
Essen, 10.05.2003